Schwenkbiegemaschinen
Beim Arbeiten mit Biegemaschinen legt der Bediener das Werkstück auf den Tisch der Maschine und löst durch Betätigen des Fußpedals die Blechklemmung aus.
Nachdem das Blech zwischen Ober- und Unterwange fest eingespannt ist, erfolgt der eigentliche Biegevorgang durch die Bewegung des Falters.
Je nach gefahrenem Radius werden unterschiedliche Biegewinkel erreicht.
Der Betrieb dieser Maschine stellt für den Bediener ein erhebliches Gefahrenpotential dar, wenn keine geeignete Schutzeinrichtung verwendet wird. Beim Einschieben des Bleches zwischen Ober- und Unterwange und beim anschließenden Schließen bis zur Klemmstelle können Finger oder ganze Hände eingeklemmt und schwer gequetscht werden, trotz eventuell vorhandenem integriertem Zwischenanschlag.
Die Folge kann eine irreversible Verletzung mit Langzeitbeeinträchtigung für den Bediener sein.
Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Zitat):
"Maschinen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ... entsprechen und ... die Sicherheit und Gesundheit von Personen ... während des gesamten Lebenszyklus nicht gefährden."